Förderungen für das Fernstudium

  • Das Fernstudium wird in Österreich vom Arbeitsmarktservice (AMS) für die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit für den Erhalt des Weiterbildungsgeldes anerkannt. Dazu erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die Wochenstunden über den Zeitraum von 8 Monaten für das Hauptfernstudium, von 4 Monaten für das Aufbaufernstudium oder von 12 Monaten für ein Hauptfernstudium in Kombination mit einem Aufbaufernstudium (die Wahl der Studienrichtungen obliegt Ihnen). Bitte geben Sie am Anmeldeformular unter "Anmerkungen" unbedingt an, falls Sie am Fernstudium im Rahmen einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit teilnehmen wollen.

  • Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist ein anerkannter Bildungsträger des Landes Niederösterreichs. Das Fernstudium wird somit durch die NÖ Bildungsförderung gefördert.

  • Das Fernstudium wird vom Bundesland Oberösterreich als Bildungsveranstaltung mit Qualitätsgarantie geführt und somit vom OÖ Bildungskonto gefördert.

  • Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist auch ein anerkannter Bildungsträger des Landes Salzburg. Das Fernstudium wird somit durch den Salzburger Bildungsscheck gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Vorarlberger Bildungszuschuss (Bildungsprämie) gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland gefördert.
  • Das Fernstudium wird durch den Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland gefördert.

  • Der EÖDL ist ein anerkannter Bildungsträger der Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderung (ANF). Das Fernstudium wird somit durch den Kärntner Bildungsscheck gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Wiener Arbeitnehmerinnen Förderungsfond (WAFF) übernommen. Zur Beantragung ist ein Einzelberatungsgespräch erforderlich, wo Sie einen Kostenvoranschlag vorlegen müssen. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie um die Förderung ansuchen.

  • Die Studiengebühr des Fernstudiums wird vom Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung für Grazer/innen mit niedrigem Haushaltseinkommen übernommen. Dazu ist ein Beratungsgespräch bei der ÖSB Consulting GmbH erforderlich und das Fernstudium muss bis spätestens 18. Dezember 2023 begonnen werden. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie um die Förderung ansuchen.

  • Die Kosten des Fernstudiums werden teilweise auch vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) übernommen. Eine Entscheidung erfolgt immer nach individueller Prüfung der Gesamtsituation des Antragstellers.

  • Die gesamte Studiengebühr ist in Österreich als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Dadurch sind Steuereinsparungen möglich.

  • Für das Fernstudium wird der Bildungsscheck vom Land Nordrhein-Westfalen akzeptiert. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie den Bildungsscheck beantragen.

  • Das Fernstudium wird durch den Bildungsscheck vom Land Brandenburg gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Weiterbildungsbonus der Stadt Hamburg gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Qualischeck vom Land Rheinland-Pfalz gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Weiterbildungsscheck vom Land Sachsen (Sächsische AufbauBank) gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch das Förderprogramm Weiterbildung in Niedersachsen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Weiterbildungsscheck vom Land Thüringen (Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW)) gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Weiterbildungsbonus vom Land Schleswig-Holstein (Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)) gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch das Förderprogramm Weiterbildung Direkt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Weiterbildungsscheck vom Land Bremen gefördert.

  • Das Fernstudium wird von der deutschen Bundesagentur für Arbeit durch eine Einzelfallzulassung gem. § 177 Abs. 5 SGB III i.V.m. §§ 176, 179 und 180 SGB III gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch das Berufsförderungsdienst der deutschen Bundeswehr (BFD) gefördert.

  • Die gesamte Studiengebühr ist in Deutschland als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Dadurch sind Steuereinsparungen möglich.

Die Kosten des Fernstudiums bzw. Teile davon werden generell durch diese Stellen übernommen. Bevor die Förderung gewährt wird, erfolgt durch die Stellen eine Einzelfallprüfung, ob eine Förderungsberechtigung besteht. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Garantien abgeben können, dass die Förderung letztendlich auch genehmigt wird. Die Auflagen der verschiedenen Förderungen sind jedenfalls zu beachten. Bitte beachten Sie, dass die meisten Förderungen VOR der Anmeldung zum Fernstudium beantragt werden müssen und vom Hauptwohnsitz abhängig sind.